sync4 erweiterte AGB, Software Vereinbarung und Nutzungsbedingungen Vertrag

Nutzungsbedingung für sync4 und Erweiterung der allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unter https://www.dupp.de/unternehmen/agb/
Dupp GmbH, Kühlhausstraße 1, 35708 Haiger.

Sie als Kunde werden nachfolgend “Kunde“ genannt und die Dupp GmbH wird “Dupp GmbH“ genannt. Durch die aktive Nutzung von sync4, wird nachstehende Nutzungsbedingungen für die Software sync4 vereinbart:

1. Laufzeit
Der Vertrag wird mit Unterzeichnung rechtswirksam. Der Kauf der sync4 Software ist nur mit Abschluss eines jährlich kostenpflichtigen Aktualitätsservicevertrag möglich und fester Bestandteil der Kauflizenz. Das Nutzungsentgelt für den Aktualitäts-Service wird jeweils zu Beginn einer neuen Nutzungsperiode (jährlich oder monatliche) in Rechnung gestellt. Alle Programm-Funktionen unterliegen der Softwarepflege und sync4 stehen Ihnen nur während der Laufzeit eines gültigen Aktualitätsservicevertrags zur Verfügung. Zugriffe auf den Datenbestand eines anderen Programms mittels COM-Aktiv oder SDK-Schnittstelle werden ausschließlich für die jeweils aktuelle Programmversionen ermöglicht. Die Mindestvertragsdauer des Aktualitäts-Services beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss, danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn Sie nicht drei (3) Monate vorher schriftlich kündigen. Mit Kündigung des Software-Aktualitätsservicevertrags ist die Nutzung von sync4 deaktiviert und kann durch Zahlung der jährlichen Softwarepflege Pauschale, wieder aktiviert werden. Die Dupp GmbH ist berechtigt, einen Vertrag aus wichtigem Grund, insbesondere, wenn Sie gegen diese Lizenzbedingungen verstoßen oder in Zahlungsverzug geraten, mit Wirkung zu einem früheren Zeitpunkt zu kündigen. Unberechtigte Nutzungen werden im sync4 Lizenzportal sofort gesperrt.

2. Gewährleistung für die sync4 Middleware Schnittstelle
Dem Kunden ist bewusst, dass die Software sync4 als Middleware zwischen einer Warenwirtschaft bzw. einem ERP und einem Shopsystem nur in der freigegebenen Kombination eingesetzt wird und der Kunde, sowohl Shop- und Warenwirtschaft-System immer auf einem aktuellen Softwarestand halten muss. Warenwirtschaft und Shopsystem werden ausschließlich nur im Standard unterstützt und nur für den Shop relevante Artikeldaten nach sync4 Vorgabe übertragen. Anpassungen in Shop und Warenwirtschaft bedürfen einer schriftlichen Nachfrage und sind mit zusätzlichen Anpassungskosten verbunden. Des Weiteren spielen Komponenten, wie Betriebssystem, Softwarestand der Warenwirtschaft, Internet-Provider, PHP-System des Providers sowie Softwarestand der Shop-Lösung für die Funktion von sync4 eine elementare Rolle. Somit ist nicht gewährleistet, dass alle beschriebenen Funktionen jetzt oder in Zukunft in jeder Umgebung einwandfrei und in vollem Umfang funktionieren müssen. Nach jeder Übertragung sind alle Artikeldetail und Preise im Shop zu prüfen. Sollte einer der Softwarekomponenten angepasst oder geändert werden, besteht die Möglichkeit, dass eine weitere Softwarepflege nicht möglich ist. Dem Kunden ist bewusst, dass die sync4 Middleware nur mit einem aktuellen Softwarepflegevertrag lauffähig ist. Des Weiteren wird vom Kunden verlangt, dass Aktualisierungen und Neuinstallationen von sync4 in einer Testumgebung vor dem Live-Einsatz zu prüfen ist. Freigabedetails sind aktuell unter www.sync4.de/voraussetzungen nachzulesen.

3. Sonderprogrammierung
Innerhalb von sync4 ist es möglich, individuelle Anpassungen und Sonderprogrammierungen über eine Scriptsprache einzubinden. Je nach Update von sync4 ist es Möglichkeit, dass bereits installierte Sonderprogrammierungen neu angepasst werden müssen. Ihnen als Kunde ist bekannt, dass diese kundenspezifischen Sonderprogrammierungen nicht grundsätzlich updatesicher sind und durch entsprechende Anpassungen weitere Kosten entstehen können. Bei Sonderprogrammierungen haben Sie als Kunde eine Testversion für den Shop, sync4 und eine Anbindung an die Warenwirtschaft vorzuhalten. Notwendige Updates werden wegen den Wechselwirkungen zwischen Shop, Warenwirtschaft und sync4 erst in einem Testsystem installiert, von Ihnen geprüft und nach Freigabe in das Livesystem eingespielt. Für die Testumgebung erhalten Sie einen zusätzlichen kostenfreie sync4 Mandanten freigeschaltet. Alternativ können Updates auch im Livesystem stattfinden. Hier sind im Vorfeld entsprechende Datensicherungen zu erstellen und einen Systemausfall (Shop im Wartungsmodus) von mehreren Stunden ist einzuplanen.

4. Support
Während der Einführungsphase erhalten Sie unseren kostenfreier System-Support nur über das sync4 Ticketsystem. Ein bestehender Aktualitätsservicevertrag ist Voraussetzung. Nach der Einführungsphase, bei einer schnellen Sofort-Hilfe, bei Fragen zur Bedienung, weiter Installation von zusätzlichen sync4 Clients, Fernwartung bei Problemen und zusätzliche Schulung, ist ein Direkt-Support nur über die Telefonnummern DE: 0900/7000253 (2,49 €/Min) / AT: 0900/545383 (3,64 €/Min) möglich. Alternativ können Sie einen SLA-Supportvertrag abschließen oder ein Stundenkontingent zum Support-Abruf erwerben. Die Nutzung von Fernwartungsprogrammen, werden ebenfalls anteilig in Rechnung gestellt. Weitere Infos finden Sie unter https://support.dupp.de

5. Rückgaberecht, Storno
Für sync4 räumen die Dupp GmbH dem Kunden ein 30 Tage Rückgaberecht ein, um die Software in aller Ruhe zu testen. Grundsätzlich können beide Parteien innerhalb der 30 Tage Frist ohne Nennung von Gründen vom Kauf zurücktreten. In diesen Fall schreiben die Dupp GmbH dem Kunden die bereits bezahlte Lizenzgebühr gut. Anteilige bereits geleistete Dienstleitungen werden nicht gutgeschrieben. Die 30 Tage Frist beginnt mit Lieferung der Lizenz doch spätestens am Tag der Installation und Freischaltung.

6. Konditionen, Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Lizenzgebühren und Entgelte im Rahmen des Aktualitäts-Service richtet sich nach dem vereinbarten Nutzungsumfang in Verbindung mit der jeweils aktuellen Preisliste. Bei Anpassungen der Lizenzkosten können auch die Preise für bereits bestehenden Aktualitäts-Service geändert und neu berechnet werden.

7. Mietservice (kein Kaufvertrag)
Auch bei dem Mieten von sync4 (Mietservice) erhalten Sie alle Updates und Upgrades innerhalb des Mietvertrages kostenfrei als Download. Der Aktualitäts-Service-Vertrag für sync4® ist obligatorisch und im Mietpreis enthalten. Die Mietgebühr ist im Voraus zu zahlen (monatlich oder jährlich) und wird per Sepa Firmen Lastschrift Mandat eingezogen. Der Vertrag wird direkt beim Kauf abgeschlossen, gilt für 12 Monate und wird stillschweigend um weitere 12 Monate verlängert. Eine Kündigung muss 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich zugesandt werden.

8. Leistung Dupp
Im Rahmen des Softwarepflegevertrages erhalten Sie alle während der Laufzeit erscheinenden Programm Updates kostenfrei. Darüber hinaus erhalten Sie bevorzugten und kostenlosen Zugriff auf alle verfügbaren Patches und Zwischenupdates. Da der Aktualitätsservicevertrag ein fester Bestandteil der erworbenen Lizenz ist, müssen Sie bei Zahlungsverzug, die automatisch deaktivierte Lizenzen wieder freischalten lassen. Zusätzliche Dienstleistungskosten werden nach Aufwand berechnet und sind kein Bestandteil des Vertrages.

9. Leistung Kunde
Bei einem aktiven Live-Shop, benötigen wir während der Testphase einen Klon als Test-Shop. Ist kein Test-Shop vorhanden, ist vom Live-Shop eine aktuelle und permanente Datensicherung durch Sie als Kunden bereit zu stellen. Auch von der Warenwirtschaft muss eine aktuelle Datensicherung bei Installationstermin vorhanden sein. Wir gehen grundsätzlich von einem vorhandenen Backup Ihres anzubindenden Live-Shops und Warenwirtschaft aus.

10. Zahlung Kunde
Bei jährlicher Berechnung des Softwareaktualität erhalten Sie im Vorgang eine Rechnung der Jahresgebühr, die sofort zu begleichen ist. Bei monatlicher Berechnung werden die Kosten für die Softwareaktualität per SEPA Lastschrift eingezogen. Hierzu benötigen wir einen gültiges SEPA Lastschrift Mandat, welches Sie uns im Vorgang gegenzeichnen.

11. Allgemeines
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Erhöhung der Aktualitätsservicepreise werden Sie im Vorfeld über Ihre Startseite in sync4 informiert. Die prozentuale Berechnung der jeweiligen Softwareaktualitätskosten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Mit der Unterzeichnung des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dupp GmbH unter https://www.dupp.de/unternehmen/agb/ rechtsgültig anerkannt. Eine Veröffentlichung Ihres Projektes als Referenz wird hiermit von Ihnen (Kunden) bis auf Widerruf, zugestimmt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Haiger. Soweit der Partner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Dupp GmbH.

12. Schlichtungsklausel
Entstehen bei der Durchführung dieses Vertrages Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten über tatsächliche Umstände oder ändern sich die dem Vertrag zu Grunde gelegten Sachverhalte in wesentlichen tatsächlichen Punkten, so soll gem. §§ 317 ff. BGB ein für beide Parteien verbindliches Schiedsgutachten zur Entscheidung des streitigen Sachverhalts eingeholt werden. Als Schiedsgutachter soll auf Antrag einer Partei oder beider Parteien von der IHK Dillenburg ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger benannt und sodann von den Parteien beauftragt werden. Im Falle der Verhinderung oder des Vorliegens von Ablehnungsgründen wegen Besorgnis der Befangenheit soll von der IHK ein Ersatzsachverständiger benannt werden.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.