sync4 erweiterte
AGB, Software Vereinbarung und Nutzungsbedingungen Vertrag
Nutzungsbedingung für sync4 und Erweiterung der allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) unter https://www.dupp.de/unternehmen/agb/
Dupp GmbH, Kühlhausstraße 1, 35708 Haiger.
Sie als Kunde werden nachfolgend “Kunde“ genannt und die Dupp GmbH wird “Dupp
GmbH“ genannt. Durch die aktive Nutzung von sync4, wird nachstehende
Nutzungsbedingungen für die Software sync4 vereinbart:
1. Laufzeit
Der Vertrag wird mit Unterzeichnung rechtswirksam. Der Kauf der sync4 Software
ist nur mit Abschluss eines jährlich kostenpflichtigen Aktualitätsservicevertrag
möglich und fester Bestandteil der Kauflizenz. Das Nutzungsentgelt für den
Aktualitäts-Service wird jeweils zu Beginn einer neuen Nutzungsperiode (jährlich
oder monatliche) in Rechnung gestellt. Alle Programm-Funktionen unterliegen der
Softwarepflege und sync4 stehen Ihnen nur während der Laufzeit eines gültigen
Aktualitätsservicevertrags zur Verfügung. Zugriffe auf den Datenbestand eines
anderen Programms mittels COM-Aktiv oder SDK-Schnittstelle werden ausschließlich
für die jeweils aktuelle Programmversionen ermöglicht. Die Mindestvertragsdauer
des Aktualitäts-Services beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss, danach verlängert
sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn Sie nicht drei
(3) Monate vorher schriftlich kündigen. Mit Kündigung des
Software-Aktualitätsservicevertrags ist die Nutzung von sync4 deaktiviert und
kann durch Zahlung der jährlichen Softwarepflege Pauschale, wieder aktiviert
werden. Die Dupp GmbH ist berechtigt, einen Vertrag aus wichtigem Grund,
insbesondere, wenn Sie gegen diese Lizenzbedingungen verstoßen oder in
Zahlungsverzug geraten, mit Wirkung zu einem früheren Zeitpunkt zu kündigen.
Unberechtigte Nutzungen werden im sync4 Lizenzportal sofort gesperrt.
2. Gewährleistung für die sync4 Middleware Schnittstelle
Dem Kunden ist bewusst, dass die Software sync4 als Middleware zwischen einer
Warenwirtschaft bzw. einem ERP und einem Shopsystem nur in der freigegebenen
Kombination eingesetzt wird und der Kunde, sowohl Shop- und
Warenwirtschaft-System immer auf einem aktuellen Softwarestand halten muss.
Warenwirtschaft und Shopsystem werden ausschließlich nur im Standard unterstützt
und nur für den Shop relevante Artikeldaten nach sync4 Vorgabe übertragen.
Anpassungen in Shop und Warenwirtschaft bedürfen einer schriftlichen Nachfrage
und sind mit zusätzlichen Anpassungskosten verbunden. Des Weiteren spielen
Komponenten, wie Betriebssystem, Softwarestand der Warenwirtschaft,
Internet-Provider, PHP-System des Providers sowie Softwarestand der Shop-Lösung
für die Funktion von sync4 eine elementare Rolle. Somit ist nicht gewährleistet,
dass alle beschriebenen Funktionen jetzt oder in Zukunft in jeder Umgebung
einwandfrei und in vollem Umfang funktionieren müssen. Nach jeder Übertragung
sind alle Artikeldetail und Preise im Shop zu prüfen. Sollte einer der
Softwarekomponenten angepasst oder geändert werden, besteht die Möglichkeit,
dass eine weitere Softwarepflege nicht möglich ist. Dem Kunden ist bewusst, dass
die sync4 Middleware nur mit einem aktuellen Softwarepflegevertrag lauffähig
ist. Des Weiteren wird vom Kunden verlangt, dass Aktualisierungen und
Neuinstallationen von sync4 in einer Testumgebung vor dem Live-Einsatz zu prüfen
ist. Freigabedetails sind aktuell unter www.sync4.de/voraussetzungen
nachzulesen.
3. Sonderprogrammierung
Innerhalb von sync4 ist es möglich, individuelle Anpassungen und
Sonderprogrammierungen über eine Scriptsprache einzubinden. Je nach Update von
sync4 ist es Möglichkeit, dass bereits installierte Sonderprogrammierungen neu
angepasst werden müssen. Ihnen als Kunde ist bekannt, dass diese
kundenspezifischen Sonderprogrammierungen nicht grundsätzlich updatesicher sind
und durch entsprechende Anpassungen weitere Kosten entstehen können. Bei
Sonderprogrammierungen haben Sie als Kunde eine Testversion für den Shop, sync4
und eine Anbindung an die Warenwirtschaft vorzuhalten. Notwendige Updates werden
wegen den Wechselwirkungen zwischen Shop, Warenwirtschaft und sync4 erst in
einem Testsystem installiert, von Ihnen geprüft und nach Freigabe in das
Livesystem eingespielt. Für die Testumgebung erhalten Sie einen zusätzlichen
kostenfreie sync4 Mandanten freigeschaltet. Alternativ können Updates auch im
Livesystem stattfinden. Hier sind im Vorfeld entsprechende Datensicherungen zu
erstellen und einen Systemausfall (Shop im Wartungsmodus) von mehreren Stunden
ist einzuplanen.
4. Support
Während der Einführungsphase erhalten Sie unseren kostenfreier System-Support
nur über das sync4 Ticketsystem. Ein bestehender Aktualitätsservicevertrag ist
Voraussetzung. Nach der Einführungsphase, bei einer schnellen Sofort-Hilfe, bei
Fragen zur Bedienung, weiter Installation von zusätzlichen sync4 Clients,
Fernwartung bei Problemen und zusätzliche Schulung, ist ein Direkt-Support nur
über die Telefonnummern DE: 0900/7000253 (2,49 €/Min) / AT: 0900/545383 (3,64
€/Min) möglich. Alternativ können Sie einen SLA-Supportvertrag abschließen oder
ein Stundenkontingent zum Support-Abruf erwerben. Die Nutzung von
Fernwartungsprogrammen, werden ebenfalls anteilig in Rechnung gestellt. Weitere
Infos finden Sie unter https://support.dupp.de
5. Rückgaberecht, Storno
Für sync4 räumen die Dupp GmbH dem Kunden ein 30 Tage Rückgaberecht ein, um die
Software in aller Ruhe zu testen. Grundsätzlich können beide Parteien innerhalb
der 30 Tage Frist ohne Nennung von Gründen vom Kauf zurücktreten. In diesen Fall
schreiben die Dupp GmbH dem Kunden die bereits bezahlte Lizenzgebühr gut.
Anteilige bereits geleistete Dienstleitungen werden nicht gutgeschrieben. Die 30
Tage Frist beginnt mit Lieferung der Lizenz doch spätestens am Tag der
Installation und Freischaltung.
6. Konditionen, Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Lizenzgebühren und Entgelte im Rahmen des Aktualitäts-Service
richtet sich nach dem vereinbarten Nutzungsumfang in Verbindung mit der jeweils
aktuellen Preisliste. Bei Anpassungen der Lizenzkosten können auch die Preise
für bereits bestehenden Aktualitäts-Service geändert und neu berechnet werden.
7. Mietservice (kein Kaufvertrag)
Auch bei dem Mieten von sync4 (Mietservice) erhalten Sie alle Updates und
Upgrades innerhalb des Mietvertrages kostenfrei als Download. Der
Aktualitäts-Service-Vertrag für sync4® ist obligatorisch und im Mietpreis
enthalten. Die Mietgebühr ist im Voraus zu zahlen (monatlich oder jährlich) und
wird per Sepa Firmen Lastschrift Mandat eingezogen. Der Vertrag wird direkt beim
Kauf abgeschlossen, gilt für 12 Monate und wird stillschweigend um weitere 12
Monate verlängert. Eine Kündigung muss 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich
zugesandt werden.
8. Leistung Dupp
Im Rahmen des Softwarepflegevertrages erhalten Sie alle während der Laufzeit
erscheinenden Programm Updates kostenfrei. Darüber hinaus erhalten Sie
bevorzugten und kostenlosen Zugriff auf alle verfügbaren Patches und
Zwischenupdates. Da der Aktualitätsservicevertrag ein fester Bestandteil der
erworbenen Lizenz ist, müssen Sie bei Zahlungsverzug, die automatisch
deaktivierte Lizenzen wieder freischalten lassen. Zusätzliche
Dienstleistungskosten werden nach Aufwand berechnet und sind kein Bestandteil
des Vertrages.
9. Leistung Kunde
Bei einem aktiven Live-Shop, benötigen wir während der Testphase einen Klon als
Test-Shop. Ist kein Test-Shop vorhanden, ist vom Live-Shop eine aktuelle und
permanente Datensicherung durch Sie als Kunden bereit zu stellen. Auch von der
Warenwirtschaft muss eine aktuelle Datensicherung bei Installationstermin
vorhanden sein. Wir gehen grundsätzlich von einem vorhandenen Backup Ihres
anzubindenden Live-Shops und Warenwirtschaft aus.
10. Zahlung Kunde
Bei jährlicher Berechnung des Softwareaktualität erhalten Sie im Vorgang eine
Rechnung der Jahresgebühr, die sofort zu begleichen ist. Bei monatlicher
Berechnung werden die Kosten für die Softwareaktualität per SEPA Lastschrift
eingezogen. Hierzu benötigen wir einen gültiges SEPA Lastschrift Mandat, welches
Sie uns im Vorgang gegenzeichnen.
11. Allgemeines
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei
Erhöhung der Aktualitätsservicepreise werden Sie im Vorfeld über Ihre Startseite
in sync4 informiert. Die prozentuale Berechnung der jeweiligen
Softwareaktualitätskosten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Nebenabreden bestehen nicht. Mit der Unterzeichnung des Vertrages werden die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dupp GmbH unter https://www.dupp.de/unternehmen/agb/
rechtsgültig anerkannt. Eine Veröffentlichung Ihres Projektes als Referenz wird
hiermit von Ihnen (Kunden) bis auf Widerruf, zugestimmt. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Haiger. Soweit der Partner
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Gerichtsstand der Sitz der
Dupp GmbH.
12. Schlichtungsklausel
Entstehen bei der Durchführung dieses Vertrages Unklarheiten oder
Meinungsverschiedenheiten über tatsächliche Umstände oder ändern sich die dem
Vertrag zu Grunde gelegten Sachverhalte in wesentlichen tatsächlichen Punkten,
so soll gem. §§ 317 ff. BGB ein für beide Parteien verbindliches
Schiedsgutachten zur Entscheidung des streitigen Sachverhalts eingeholt werden.
Als Schiedsgutachter soll auf Antrag einer Partei oder beider Parteien von der
IHK Dillenburg ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
benannt und sodann von den Parteien beauftragt werden. Im Falle der Verhinderung
oder des Vorliegens von Ablehnungsgründen wegen Besorgnis der Befangenheit soll
von der IHK ein Ersatzsachverständiger benannt werden.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt
davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung
am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.