desk4 erweiterte AGB, Software Vereinbarung und
Nutzungsbedingungen Vertrag
Nutzungsbedingung für desk4 und Erweiterung der allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) unter https://www.dupp.de/unternehmen/agb/
Dupp GmbH, Kühlhausstraße 1, 35708 Haiger.
Geschäftsführer: Andreas Dupp, Oliver Dupp und Markus Klees
Sie als Kunde werden nachfolgend “Kunde“ genannt und die Dupp GmbH wird “Dupp GmbH“ genannt. Durch die aktive Nutzung von desk4, wird nachstehende Nutzungsbedingungen für die Software desk4 vereinbart:
1. Geltungsbereich
a. Die Dupp GmbH erbringt ihre Leistungen zur Nutzung von Software für den
Anwender („Kunde“) über die Internetseite desk4.de auf der Grundlage der jeweils
maßgeblichen Leistungs- und Produktbeschreibung, welche über die Internetseite
https://www.desk4.de eingesehen werden kann, sowie der folgenden
Nutzungsbedingungen.
b. Bei Widersprüchen innerhalb einer Übersetzung dieser Bedingungen ist
ausschließlich die deutsche Version maßgebend.
c. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die Dupp
GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
d. Die Software richtet sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ist nicht für die Nutzung durch Verbraucher
bestimmt.
2. Nutzungsrecht
a. Das Urheberrecht und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software
stehen ausschließlich der Dupp GmbH oder dem jeweiligen Urheber zu. Soweit die
Rechte Dritten zustehen, hat die Dupp GmbH entsprechende Verwertungsrechte.
b. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich für eigene Zwecke zu
verwenden und keinen anderen als den angelegten Nutzern zugänglich zu machen.
Die Verwendung für Zwecke von verbundenen Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG
(Deutsches Aktiengesetz) bedarf der vorherigen Zustimmung der Dupp GmbH.
c. Die Dupp GmbH räumt dem Kunden, sowie den von diesen angelegten Nutzern,
während der Laufzeit des Vertrages ein nicht ausschließliches Recht ein, mittels
des Internets auf die Software zuzugreifen und sie auf diese Weise zu nutzen.
Das vorgenannte Nutzungsrecht gilt auch für sämtliche Upgrades und Updates. Dem
Kunden ist es nicht gestattet, das eingeräumte Recht an Dritte zu übertragen
oder Dritten den Gebrauch der Software in sonstiger Weise zu ermöglichen.
3. Leistung
a. Die technische Umsetzung der Leistung ist Dupp GmbH freigestellt, sofern die
Umsetzung im Einklang mit den Bestimmungen dieser Bedingungen erfolgt.
b. Dupp GmbH ist berechtigt, Änderungen an den vereinbarten Leistungen
vorzunehmen, falls dies durch gesetzliche und/oder regulatorische
Rahmenbedingungen zwingend erforderlich wird. Die Dupp GmbH wird den Kunden
binnen angemessener Frist über die Änderungen informieren.
c. Im Übrigen darf die Dupp GmbH Änderungen an den vereinbarten Leistungen nur
vornehmen, soweit dadurch der Wert der Leistungen für den Kunden nicht
eingeschränkt wird und dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
d. Dupp GmbH ist berechtigt, die Software zu aktualisieren und
weiterzuentwickeln. Ein Anspruch des Kunden darauf besteht jedoch nicht.
e. Dupp GmbH kann mit der Erfüllung der Leistungen Erfüllungsgehilfen
beauftragen.
4. Verfügbarkeit
a. Die Dupp GmbH ermöglicht, die Software an 24 Stunden, 7 Tagen in der Woche zu
nutzen. Dabei gewährt die Dupp GmbH eine Mindestverfügbarkeit von 95 % im
Jahresdurchschnitt.
b. Die Verfügbarkeit wird bis zum Übergabepunkt geschuldet. Übergabepunkt ist
der Internetausgang des Rechenzentrums von der Dupp GmbH.
c. Aufgrund nicht näher vorhersehbarer und steuerbarer gleichzeitiger Zugriffe
auf den Server durch den Kunden und andere Vertragspartner der Dupp GmbH,
sonstigen von der Dupp GmbH nicht zu vertretenden Umständen kann es zeitweilig
zu Verzögerungen, Störungen und/oder Unterbrechungen des Zugriffs auf die
Software kommen.
d. Auch wegen technischer Änderungen der Anlagen der Dupp GmbH,
Wartungsarbeiten, Updates oder Upgrades, die für einen ordnungsgemäßen oder
verbesserten Betrieb erforderlich sind, kann es zu Störungen kommen.
e. Ausfallzeiten, die auf die vorgenannten Fälle in Ziffer 4.c und 4.d
zurückzuführen sind, sind von der gewährten Mindestverfügbarkeit ausgenommen.
Gleiches gilt für Ausfallzeiten, die zurückzuführen sind auf höhere Gewalt,
Verschulden des Kunden, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen,
unvermeidbare Dienstbeeinträchtigungen aufgrund von Änderungen des Dienstes, die
vom Kunden beauftragt wurden oder die durch rechtliche oder regulatorische
Vorgaben zwingend erforderlich wurden.
f. Die Dupp GmbH ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen.
Während der Wartungsarbeiten steht die Software nicht oder nur eingeschränkt zur
Verfügung. Diese Arbeiten werden dem Kunden nicht angekündigt.
g. Die Dupp GmbH nutzt die aus ihrer Sicht technisch und wirtschaftlich
sinnvollen Möglichkeiten, um die Software so sicher wie möglich zur Verfügung zu
stellen. Dazu zählt insbesondere der Schutz vor dem Zugriff Dritter durch
verschlüsselte Übertragung der eingegebenen Daten sowie die Unterhaltung von
anerkannten Sicherheitsstandards. Der Kunde erkennt dennoch an, dass ein
vollständiger Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist.
h. Die Dupp GmbH ist berechtigt, Leistungen, die unentgeltlich erbracht werden,
jederzeit zu ändern, insbesondere einzustellen. Dem Kunden stehen deswegen keine
Ansprüche zu.
i. In Fällen höherer Gewalt ist die Dupp GmbH für die Dauer der Auswirkung von
der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb
der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegendes Ereignis sowie jedes
unvorhersehbare Ereignis, durch das der jeweilige Vertragspartner ganz oder
teilweise an der Leistungserbringung gehindert wird. Fälle höherer Gewalt sind
insbesondere behördliche Maßnahmen und nicht von der Dupp GmbH verschuldete
Betriebsstörungen.
j. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Dupp GmbH trotz aktueller
Sicherheitsstandards keinerlei Einfluss darauf hat, dass über das Internet
übertragene Daten von Dritten zur Kenntnis genommen werden können, welche
Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet möglich sind, welche konkreten
Leitungswege Daten von der Dupp GmbH ausnehmen und ob von anderen Anbietern
betriebene Lösungswege, Server und Router jederzeit betriebsbereit sind.
5. Vertragsschluss
a. Der Kunde registriert sich mit seinen Daten auf der Internetseite desk4.de
und gibt durch Absenden dieser Daten an die Dupp GmbH ein Auftrag auf Abschluss
des Vertrages ab. Die Dupp GmbH bestätigt den Zugang des Auftrages unverzüglich
per E-Mail. Eine rechtliche Verpflichtung zur Erbringung besteht vor der
Freischaltung nicht.
b. Der Kunde erhält mit der Zugangsbestätigung eine Auftragsbestätigung mit
einen Aktivierungslink. Durch Klicken auf den Aktivierungslink oder durch
Unterschrift des Servicevertrags erteilt der Kunde den Auftrag zur Freischaltung
seines Kundenkontos. Die Dupp GmbH nimmt das Angebot des Kunden durch
Freischaltung des Kundenkontos an. Erst mit dieser Annahm
6. Vertragsgegenstand
a. Die Dupp GmbH bietet die Nutzung von Software für die Dauer des Vertrages an.
Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der jeweils geltenden
Produktbeschreibung. Die Dupp GmbH erbringt zusätzliche Leistungen gemäß
vereinbarter Servicepakete.
b. Die Benutzerdokumentation wird in deutscher Sprache bereitgestellt. Die Dupp
GmbH stellt die Benutzerdokumentation in elektronischer Form bereit. Eine
Bereitstellung der Benutzerdokumentation in Papierform wird nicht geschuldet.
c. Die individuelle Anpassung der Software und Beratungsleistungen werden von
der Dupp GmbH nicht geschuldet. Die Leistungen der Dupp GmbH umfassen
insbesondere auch nicht die Bereitstellung und Unterhaltung der Netzverbindung,
sowie die auf Seiten des Kunden erforderliche Hardware und Software. Diese
Voraussetzungen sind von dem Kunden auf eigene Kosten und Gefahr selbst zu
beschaffen.
d. Bei der Software der Dupp GmbH handelt es sich um eine Software, die von
einem breiten Anwenderkreis genutzt wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
bestimmte Softwarefunktionen oder die Aufrechterhaltung von aktuellen
Softwarefunktionen.
7. Pflichten des Kunden
a. Der Kunde stellt der Dupp GmbH alle zur Auftragserfüllung notwendigen
Informationen zur Verfügung.
b. Er verpflichtet sich, seine Daten bei der Registrierung sowie die der Nutzer
vollständig und ordnungsgemäß einzugeben. Bei Veränderung sind die Daten
unverzüglich zu aktualisieren.
c. Der Kunde hat zudem die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die
Dupp GmbH ihre Leistungen wie beauftragt erbringen kann.
d. Der Kunde verpflichtet sich,
I.) entsprechende Hinweise zu befolgen, insbesondere
Passwörter vor dem Zugriff Dritter zu schützen,
II.) regelmäßig aktualisierte Anti-Viren-Programme
einzusetzen und seine Daten vor Übermittlung, mittels Stand der Technik
entsprechende Anti-Viren Software, zu überprüfen,
III.) der Dupp GmbH unverzüglich erkennbare Störungen
anzuzeigen und der Dupp GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung zu
unterstützen, indem er auftretende Probleme genau beschreibt, die Dupp GmbH
umfassend informiert, notwendige Daten zur Verfügung stellt und ihr die für die
Mängelbeseitigung angemessene Zeit gewährt,
IV.) die Software zweckentsprechend zu nutzen.
e. Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen,
I.) dass Dritten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der
Dupp GmbH die Nutzung des Zugangs zu gestatten, ausgenommen Mitarbeitern des
Kunden, soweit die Nutzung für Zwecke des Kunden erforderlich ist,
II.) mittels des Zugangs die Funktion und/oder Integrität der
Software, von technischen Einrichtungen, Programmen und/oder Daten Dritter
und/oder der Dupp GmbH gegen deren Willen zu stören und/oder aufzuheben bzw. die
Sicherheit zu beeinträchtigen.
f. Ist der Kunde ein Berufsgeheimnisträger, verpflichtet er sich, Einwilligungen
betroffener Personen einzuholen, soweit er dazu gesetzlich oder vertraglich
verpflichtet ist.
g. Kommt der Kunde den vorstehenden Pflichten nicht nach, können die dadurch
entstandenen Kosten und/oder Aufwendungen dem Kunden in Rechnung gestellt
werden, wenn ihn ein Verschulden trifft.
h. Der Kunde verpflichtet sich zu einer regelmäßigen Datensicherung, die er
selbst in desk4 vornimmt.
i. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Produkte
informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen
entsprechen; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch
Mitarbeiter von der Dupp GmbH beraten lassen oder diese selbst ausgeräumt.
8. Vertragsdauer
a.
Der Vertrag tritt ab dem ersten Tag des Rechnungsmonats in Kraft und läuft für
ein Jahr. Er verlängert sich automatisch stillschweigend um jeweils ein weiteres
Jahr. Sie haben das Recht, den Vertrag jederzeit schriftlich mit einer Frist von
3 Monaten zum Ende des Vertragszeitraums zu kündigen.
b. Der Kunde kann jederzeit die einer Softwareanwendung zugeordnete Anzahl der
Lizenzen erhöhen oder nach der Mindestlaufzeit verringern. Eine Erhöhung der
Lizenzen wird sofort wirksam, wobei für die neuen Lizenzen eine Laufzeit
rückwirkend zum ersten des Monats beginnt. Eine Verringerung hingegen wird zum
Ablauf der Mindestlaufzeit wirksam, so dass der Kunde daher die
Softwareanwendung, in der bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit bestehenden Anzahl
nutzen kann.
c. Die Mietdauer des Moduls ist unmittelbar mit der desk4 Warenwirtschafts- oder
ERP-Lizenz gekoppelt. Der Vertrag für ein Modul tritt am ersten Tag des
Rechnungsmonats in Kraft und verlängert sich automatisch und stillschweigend mit
der Hauptlizenz. Sie haben das Recht, ein Modul auch einzeln zu kündigen. Die
Kündigung des Moduls kann jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat
zum Ende der Hauptvertragslaufzeit erfolgen.
d. Wählt der Kunde eine weitere Softwareanwendung mit einer neuen Anzahl von
Lizenzen aus, so wird die Änderung sofort wirksam mit der Folge, dass für die
neue Softwareanwendung eine neue Laufzeit beginnt.
e. Der Kunde kann jederzeit ein Upgrade des Softwarepakets durchführen. Ein
Upgrade wird sofort wirksam, wobei eine neue Laufzeit beginnt. Ein Downgrade
hingegen kann nicht durchgeführt werden.
f. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine
Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder
Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn
der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon in
Verzug gerät und das Entgelt auch nach Mahnung nicht innerhalb angemessener
Frist zahlt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren eröffnet
worden ist.
g. Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des
Kunden durch die Dupp GmbH außerordentlich gekündigt, so verpflichtet sich der
Kunde, der Dupp GmbH den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden
Schaden zu ersetzen.
h. Kündigungen bedürfen der einschreibenden Schriftform.
i. Die Dupp GmbH wird nach Beendigung des Vertrages sofort und unwiderruflich
sämtliche Daten des Kunden löschen, insbesondere auch die der Nutzer sowie die
von diesen eingegebenen und erfassten Daten. Davon unberührt bleiben gesetzliche
Aufbewahrungspflichten der Dupp GmbH von Rechnungen an den Kunden. Dem Kunden
ist bewusst, dass eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht seiner Dokumente
ausschließlich ihm unterliegt und der Dupp GmbH dieses durch die Löschung seiner
Daten nicht möglich ist. Der Kunde hat innerhalb seiner Kündigungsfrist die
Möglichkeit alle erforderlichen Dokumente zu erzeugen und zu sichern. Dieses ist
mit seinem Steuerberater zu klären. Zur Wahrung der Aufbewahrungspflicht, kann
der Kunde einen kostenpflichtigen Archivzugang erwerben.
i. Für desk4 räumt die Dupp GmbH dem Kunden ein 30 Tage Rücktrittrecht ein, um
die Software in aller Ruhe zu testen. Die 30-Tage-Frist beginnt mit
Freischaltung von desk4. Grundsätzlich können beide Parteien innerhalb der
30-Tage-Frist ohne Nennung von Gründen vom Kauf zurücktreten. Anteilige oder
bereits geleistete Dienstleistungen werden nicht gutgeschrieben.
9. Entgelt
a. Für die Leistungen der Dupp GmbH zahlt der Kunde das vereinbarte Entgelt in
Euro. Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Das Entgelt versteht sich zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
b. Sofern nicht anders vereinbart, werden Rechnungen im Sepa
Lastschriftverfahren eingezogen und sind sofort fällig.
c. Die Mietgebühr wird im Voraus (monatlich bzw. Jährlich) berechnet und per
SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
d. Die Rechnungen werden dem Kunden nur elektronisch übermittelt.
e. Entgeltabrechnungen der Dupp GmbH gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen
nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Gründe
widersprochen wird. Der Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der
Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Dupp GmbH wird den
Kunden mit der Rechnung auf diese Folgen hinweisen. Gebühren und sonstige
Kosten, die mit der Zahlung des Entgelts anfallen, sind vom Kunden zu tragen.
f. Bei Zahlungsverzug oder Rücklastschrift, ist die Dupp GmbH sofort zur Sperre
des desk4 Zugangs berechtigt. Die Sperre erfolgt sofort, aber spätestens 2 Tage
nach Zahlungsverzug. Nach Zahlungseingang wird die Sperre aufgehoben.
h. Sollte die Zahlung nach 30 Tagen Verzug weiterhin ausstehen, wird der volle
Betrag für das verbleibende Vertragsjahr fällig und gerichtlich eingefordert.
i. Dem Kunden ist hiermit bekannt, dass jegliche Dienstleistungen, Druckvorlagen
Erstellung, Im- und Exporte, API-Anbindung, Shop Anbindungen, Schulungen und
weitere Leistungen mit einem aktuellen Stundensatz berechnet werden. (Stand
01.2024 159,00€ pro Stunde)
10. Gewährleistung
a. Die Dupp GmbH gewährleistet, dass die Software den anerkannten Regeln der
Technik entspricht sowie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch
aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung der Nutzungsmöglichkeit
bleibt außer Betracht.
b. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für eine Funktionsbeeinträchtigung der
Software, die auf eine Fehlbedienung durch den Kunden oder nicht ordnungsgemäße
Umgebungsbedingungen auf Seiten des Kunden zurückzuführen ist.
c. Im Falle von Rechtsmängeln informiert der Kunde die Dupp GmbH unverzüglich
schriftlich über Forderungen Dritter und überlässt die Dupp GmbH die
ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung und damit verbundene Handlungen,
soweit für den Kunden zumutbar. Der Kunde gewährt der Dupp GmbH die
erforderliche Unterstützung, Informationen und Vollmacht zur Durchführung der
genannten Handlungen.
d. Der Kunde verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Dupp
GmbH keine Ansprüche im Hinblick auf Rechtsmängel anzuerkennen.
e. Die Rechte nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den
vorstehenden Regelungen unberührt.
11. Haftung
a. Für sämtliche Schäden, die der Dupp GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich herbeigeführt werden, haftet die Dupp GmbH unbegrenzt.
b. Soweit die Dupp GmbH Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit
anbietet, gilt für Vermögensschäden folgende Regelung:
c. Für Vermögensschäden des Kunden, die von der Dupp GmbH oder ihren
Erfüllungsgehilfen fahrlässig herbeigeführt werden, haftet die Dupp GmbH bis zu
einer Jahresmiete von desk4 oder maximal für einen Betrag von 8.000 Euro, auch
bei mehreren Schadensfällen. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die
Haftung der Dupp GmbH auf 100.000 Euro jeweils je schadensverursachendes
Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund
desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der
Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller
Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
d. Im Übrigen haftet die Dupp GmbH für Schäden, die von der Dupp GmbH, ihren
gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten grob fahrlässig
herbeigeführt werden, unbegrenzt. Werden derartige Schäden von der Dupp GmbH,
ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten lediglich leicht
fahrlässig verursacht, haftet die Dupp GmbH nur für die Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), wobei ihre Haftung auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt ist. Vertragswesentliche
Pflichten sind Pflichten, wegen denen der Vertragsschluss gerade erfolgte und
auf deren Einhaltung der jeweilige Vertragspartner gerade vertrauen durfte.
e. Vorbehaltlich der Regelungen in der Ziffer 10.a und 10.b haftet die Dupp GmbH
für Erfüllungsgehilfen, die nicht zu ihren gesetzlichen Vertretern oder
leitenden Angestellten zählen, nur, wenn diese vertragswesentlichen Pflichten
(Kardinalpflichten) schuldhaft verletzen. In diesem Fall ist die Haftung der
Dupp GmbH auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
f. Die verschuldensunabhängige Haftung der Dupp GmbH auf Schadensersatz nach §
536 a BGB (Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch) für bei Vertragsschluss vorhandene
Mängel wird ausgeschlossen. Ziffern 10.a bis 10.e bleiben unberührt.
g. Im Übrigen ist die Haftung der Dupp GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund –
ausgeschlossen.
h. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden
gesetzlichen Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
i. Ihnen als Kunden ist bekannt, dass unser Zusatz Modul „Passwort“ für desk4,
Ihre Passwortdaten nur einfach verschlüsselt. Eine doppelte Verschlüsselung kann
aktiviert werden und ist immer sinnvoll. Zusätzliche Sicherheit können Sie über
externe Verschlüsselungstools erreichen.
12. Vorschriften
a. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Eingabe und dem Abruf von Daten und
Informationen, gesetzliche und behördliche Vorschriften, insbesondere des
Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheberrechts und/oder anderer
Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes einzuhalten und keine Rechte
Dritter zu verletzen.
b. Die Dupp GmbH wird den Kunden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihr gegenüber geltend machen
oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein dem Kunden zuzurechnender
Verstoß gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften bzw. eine Verletzung
von Rechten Dritter vorliegt.
c. Der Kunde wird der Dupp GmbH von jeglicher Haftung, die auf einer von ihm
begangenen Pflichtverletzung beruht, freistellen und die Dupp GmbH nach besten
Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen.
d. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Pflichtverletzung durch einen
in der Verantwortung des Kunden stehenden Nutzer begangen wird.
e. Beruht die der Dupp GmbH zur Last gelegte Rechtsverletzung darauf, dass vom
Kunden oder auf Veranlassung des Kunden von der Dupp GmbH online zugänglich
gemachte Daten und/oder sonstige Informationen Urheberrechte, Markenrechte
und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann die Dupp
GmbH vom Kunden verlangen, dass dieser etwaigen Schadensersatzbeträge und Kosten
der angemessenen Rechtsverteidigung übernimmt, soweit der Dupp GmbH kein
Mitverschulden zur Last fällt.
f. Die vorstehenden Pflichten bestehen dann nicht, wenn der Kunde die
entsprechende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
g. Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein Verstoß gegen eine wesentliche
Vertragspflicht vorliegt (z.B. ein Verstoß gegen Ziffer 7.d, 7.e, 8.h und/oder
Ziffer 12.a) oder liegt ein solcher Verstoß bereits vor, ist die Dupp GmbH
berechtigt, die Nutzungsmöglichkeit der Software teilweise oder vollständig ohne
Ankündigung bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Nutzung durch den Kunden zu
sperren.
h. Die Berechtigung zur Sperre besteht auch dann, wenn dies aus
Sicherheitsgründen erforderlich ist.
i. Zudem ist die Dupp GmbH zur Sperre berechtigt, wenn der Kunde mit einem nicht
unwesentlichen Betrag in Zahlungsverzug ist, wobei ein Zahlungsverzug in Höhe
eines Nettobetrags von mindestens 25 Euro als wesentlich angesehen wird. Die
Sperre erfolgt unmittelbar nachdem der Kunde über die Sperre informiert worden
ist. Nach Zahlungseingang wird die Sperre aufgehoben.
j. Die Dupp GmbH ist berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Kundenkontos
zu sperren. Der Kunde wird hierüber nach Möglichkeit im Voraus informiert.
k. Im Falle einer Sperre bleibt der Kunde zur Fortzahlung des vereinbarten
Entgelts verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Sperre auf ein Verschulden der
Dupp GmbH zurückzuführen ist.
13. Datensicherung
a. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst
verantwortlich. Ein entsprechendes Tool wird in desk4 zur Verfügung gestellt.
Auch bei einem gebuchten Backup-Service ist er von dieser Pflicht nicht befreit.
Eine Datenwiederherstellung geht bei einem gebuchten Backup-Service zu Kosten
der Firma Dupp. Andernfalls gehen Wiederherstellungen und Übermittelung der
Datensicherung zu Lasten des Kunden.
b. Für die Aufbewahrungspflicht nach GoBD kann währen der Kündigungsphase, die
eigene desk4 Software als Archiv Version beauftragt werden. Gegen einen
monatlichen Entgelt kann die Software als archivierte Version weiter zum Lesen
genutzt werden. Das Anlegen von neuen Daten ist nicht möglich.
c. Am Tag der Kündigung, wird der desk4 Zugang stillgelegt und die Software
unwiderruflich gelöscht.
14. Vertraulichkeit
a. Die Dupp GmbH und der Kunde verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und sonstigen
Erfüllungsgehilfen zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erlangten oder noch zu erlangenden und als vertraulich
bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen.
Die Tatsache, dass zwischen den Vertragspartnern eine Geschäftsbeziehung
besteht, ist keine vertrauliche Information.
b. Die Verpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrages fort.
c. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die dem
Informationsempfänger nachweislich vor Kenntnisgabe durch den anderen
Vertragspartner bekannt oder zugänglich gemacht waren; dem Informationsempfänger
nach Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner nachweislich auf rechtmäßige
Weise durch Dritte bekannt gegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht
unterliegen; infolge von Veröffentlichungen oder aus anderweitigem Grund
Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisgabe wurden.
d. Unbeschadet vorgenannter Bestimmungen ist jede Vertragspartei berechtigt,
ihren gesetzlichen Auskunftspflichten auch hinsichtlich der ihr überlassenen
Informationen nachzukommen.
15. Datenschutz
a. Die Dupp GmbH und der Kunde verpflichten sich, die jeweils gültigen
Datenschutzbestimmungen zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
b. Der Kunde ist für die Einholung der erforderlichen Zustimmungserklärungen
seiner Vertragspartner selbst verantwortlich. Soweit der Kunde selbst oder mit
Hilfe der Dupp GmbH personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt,
verpflichtet er sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und
stellt im Falle eines Verstoßes die Dupp GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter
frei.
c. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung
des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet die Dupp GmbH
Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten
fließen.
d. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich allein verantwortlich für die
eingegebenen Daten. Die Dupp GmbH kontrolliert die eingegebenen Daten nicht auf
ihre rechtliche Zulässigkeit. Eine solche Kontrolle obliegt allein dem Kunden.
e. Der Kunde ist als verantwortliche Stelle für die Wahrung der
Betroffenenrechte verantwortlich. Betroffenenrechte sind daher gegenüber dem
Kunden wahrzunehmen. Die Dupp GmbH wird den Kunden bei der Wahrnehmung seiner
Aufgaben unterstützen, sofern der Kunde die Dupp GmbH hierzu schriftlich
auffordert und der Kunde der Dupp GmbH die durch die Unterstützung entstandenen
Kosten erstattet.
16. Support
a. Während der Einführungsphase von einem (1) Monat, gewährt die Dupp GmbH
während ihrer Geschäftszeiten einen kostenfreien Support über das integrierte
Meldesystem für den Kunden. Die Bearbeitung der Anfragen kann bis zu vier
Werktagen dauern und ist nur für den Support von Fehler innerhalb des Produkts
für sie kostenfrei..
b. Nach der Einführungsphase, bei einer schnellen Sofort Hilfe, bei Fragen zur
Bedienung, weiter Installation, Fernwartung bei Problemen und zusätzliche
Schulung, ist ein Direkt-Support nur über die Telefonnummer 0900/7000253
(2,49€/Min) für Deutschland oder die 0900/545383 (3,64€/Min) für Österreich
möglich.
17. Gerichtsstand
a. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b. Erfüllungsort ist der Sitz von Dupp GmbH.
c. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten und Verfahrensarten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich seiner Wirksamkeit, ist
Dillenburg (Deutschland), auch dann, wenn der Kunde keinen festen Wohnsitz in
der Bundesrepublik Deutschland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand
bleibt hiervon unberührt.
d. Vertragssprachen sind Deutsch.
18. Referenzkunde
a. Dupp GmbH kann den Kunden gegenüber Dritten als „Referenzkunden“ benennen.
Dupp GmbH ist berechtigt, Namen und Logo des Kunden auf die eigenen
Internetseiten zum Zwecke der Referenzangabe aufzunehmen. Der Kunde ist
berechtigt, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
19. Schlichtungsklausel
a. Entstehen bei der Durchführung dieses Vertrages Unklarheiten oder
Meinungsverschiedenheiten über tatsächliche Umstände oder ändern sich die dem
Vertrag zu Grunde gelegten Sachverhalte in wesentlichen tatsächlichen Punkten,
so soll gem. §§ 317 ff. BGB ein für beide Parteien verbindliches
Schiedsgutachten zur Entscheidung des streitigen Sachverhalts eingeholt werden.
b. Als Schiedsgutachter soll auf Antrag einer Partei oder beider Parteien von
der IHK Dillenburg ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
benannt und sodann von den Parteien beauftragt werden. Im Falle der Verhinderung
oder des Vorliegens von Ablehnungsgründen wegen Besorgnis der Befangenheit soll
von der IHK ein Ersatzsachverständiger benannt werden.
20. Schlussbestimmungen
a. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
b. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der
sonstigen Bestimmungen davon unberührt.
c. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies
gilt auch für eine Änderung dieses Textformbedürfnisses.
d. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.5 können die Vertragspartner Rechte
und Pflichten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen
Vertragspartners auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht
unbillig verweigert werden.
e. Als Werktage gelten alle Tage von Montag bis Freitag. Geschäftszeiten sind
Montag-Donnerstag, 9.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr
Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Ausgenommen sind bundeseinheitliche Feiertage und
Feiertage des Bundeslandes Hessen.