desk4 erweiterte AGB, Software Vereinbarung und Nutzungsbedingungen Vertrag

Nutzungsbedingung für desk4 und Erweiterung der allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unter https://www.dupp.de/unternehmen/agb/
Dupp GmbH, Kühlhausstraße 1, 35708 Haiger.
Geschäftsführer: Andreas Dupp, Oliver Dupp und Markus Klees

Sie als Kunde werden nachfolgend “Kunde“ genannt und die Dupp GmbH wird “Dupp GmbH“ genannt. Durch die aktive Nutzung von desk4, wird nachstehende Nutzungsbedingungen für die Software desk4 vereinbart:

1. Geltungsbereich
a. Die Dupp GmbH erbringt ihre Leistungen zur Nutzung von Software für den Anwender („Kunde“) über die Internetseite desk4.de auf der Grundlage der jeweils maßgeblichen Leistungs- und Produktbeschreibung, welche über die Internetseite https://www.desk4.de eingesehen werden kann, sowie der folgenden Nutzungsbedingungen. 
b. Bei Widersprüchen innerhalb einer Übersetzung dieser Bedingungen ist ausschließlich die deutsche Version maßgebend. 
c. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die Dupp GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 
d. Die Software richtet sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ist nicht für die Nutzung durch Verbraucher bestimmt.

2. Nutzungsrecht
a. Das Urheberrecht und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software stehen ausschließlich der Dupp GmbH oder dem jeweiligen Urheber zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die Dupp GmbH entsprechende Verwertungsrechte. 
b. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden und keinen anderen als den angelegten Nutzern zugänglich zu machen. Die Verwendung für Zwecke von verbundenen Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG (Deutsches Aktiengesetz) bedarf der vorherigen Zustimmung der Dupp GmbH. 
c. Die Dupp GmbH räumt dem Kunden, sowie den von diesen angelegten Nutzern, während der Laufzeit des Vertrages ein nicht ausschließliches Recht ein, mittels des Internets auf die Software zuzugreifen und sie auf diese Weise zu nutzen. Das vorgenannte Nutzungsrecht gilt auch für sämtliche Upgrades und Updates. Dem Kunden ist es nicht gestattet, das eingeräumte Recht an Dritte zu übertragen oder Dritten den Gebrauch der Software in sonstiger Weise zu ermöglichen.

3. Leistung
a. Die technische Umsetzung der Leistung ist Dupp GmbH freigestellt, sofern die Umsetzung im Einklang mit den Bestimmungen dieser Bedingungen erfolgt.
b. Dupp GmbH ist berechtigt, Änderungen an den vereinbarten Leistungen vorzunehmen, falls dies durch gesetzliche und/oder regulatorische Rahmenbedingungen zwingend erforderlich wird. Die Dupp GmbH wird den Kunden binnen angemessener Frist über die Änderungen informieren.
c. Im Übrigen darf die Dupp GmbH Änderungen an den vereinbarten Leistungen nur vornehmen, soweit dadurch der Wert der Leistungen für den Kunden nicht eingeschränkt wird und dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
d. Dupp GmbH ist berechtigt, die Software zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Ein Anspruch des Kunden darauf besteht jedoch nicht.
e. Dupp GmbH kann mit der Erfüllung der Leistungen Erfüllungsgehilfen beauftragen.

4. Verfügbarkeit
a. Die Dupp GmbH ermöglicht, die Software an 24 Stunden, 7 Tagen in der Woche zu nutzen. Dabei gewährt die Dupp GmbH eine Mindestverfügbarkeit von 95 % im Jahresdurchschnitt. 
b. Die Verfügbarkeit wird bis zum Übergabepunkt geschuldet. Übergabepunkt ist der Internetausgang des Rechenzentrums von der Dupp GmbH. 
c. Aufgrund nicht näher vorhersehbarer und steuerbarer gleichzeitiger Zugriffe auf den Server durch den Kunden und andere Vertragspartner der Dupp GmbH, sonstigen von der Dupp GmbH nicht zu vertretenden Umständen kann es zeitweilig zu Verzögerungen, Störungen und/oder Unterbrechungen des Zugriffs auf die Software kommen. 
d. Auch wegen technischer Änderungen der Anlagen der Dupp GmbH, Wartungsarbeiten, Updates oder Upgrades, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind, kann es zu Störungen kommen. 
e. Ausfallzeiten, die auf die vorgenannten Fälle in Ziffer 4.c und 4.d zurückzuführen sind, sind von der gewährten Mindestverfügbarkeit ausgenommen. Gleiches gilt für Ausfallzeiten, die zurückzuführen sind auf höhere Gewalt, Verschulden des Kunden, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, unvermeidbare Dienstbeeinträchtigungen aufgrund von Änderungen des Dienstes, die vom Kunden beauftragt wurden oder die durch rechtliche oder regulatorische Vorgaben zwingend erforderlich wurden. 
f. Die Dupp GmbH ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten steht die Software nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Diese Arbeiten werden dem Kunden nicht angekündigt. 
g. Die Dupp GmbH nutzt die aus ihrer Sicht technisch und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten, um die Software so sicher wie möglich zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt insbesondere der Schutz vor dem Zugriff Dritter durch verschlüsselte Übertragung der eingegebenen Daten sowie die Unterhaltung von anerkannten Sicherheitsstandards. Der Kunde erkennt dennoch an, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist. 
h. Die Dupp GmbH ist berechtigt, Leistungen, die unentgeltlich erbracht werden, jederzeit zu ändern, insbesondere einzustellen. Dem Kunden stehen deswegen keine Ansprüche zu. 
i. In Fällen höherer Gewalt ist die Dupp GmbH für die Dauer der Auswirkung von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegendes Ereignis sowie jedes unvorhersehbare Ereignis, durch das der jeweilige Vertragspartner ganz oder teilweise an der Leistungserbringung gehindert wird. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere behördliche Maßnahmen und nicht von der Dupp GmbH verschuldete Betriebsstörungen. 
j. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Dupp GmbH trotz aktueller Sicherheitsstandards keinerlei Einfluss darauf hat, dass über das Internet übertragene Daten von Dritten zur Kenntnis genommen werden können, welche Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet möglich sind, welche konkreten Leitungswege Daten von der Dupp GmbH ausnehmen und ob von anderen Anbietern betriebene Lösungswege, Server und Router jederzeit betriebsbereit sind. 

5. Vertragsschluss
a. Der Kunde registriert sich mit seinen Daten auf der Internetseite desk4.de und gibt durch Absenden dieser Daten an die Dupp GmbH ein Auftrag auf Abschluss des Vertrages ab. Die Dupp GmbH bestätigt den Zugang des Auftrages unverzüglich per E-Mail. Eine rechtliche Verpflichtung zur Erbringung besteht vor der Freischaltung nicht. 
b. Der Kunde erhält mit der Zugangsbestätigung eine Auftragsbestätigung mit einen Aktivierungslink. Durch Klicken auf den Aktivierungslink oder durch Unterschrift des Servicevertrags erteilt der Kunde den Auftrag zur Freischaltung seines Kundenkontos. Die Dupp GmbH nimmt das Angebot des Kunden durch Freischaltung des Kundenkontos an. Erst mit dieser Annahm

6. Vertragsgegenstand
a. Die Dupp GmbH bietet die Nutzung von Software für die Dauer des Vertrages an. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der jeweils geltenden Produktbeschreibung. Die Dupp GmbH erbringt zusätzliche Leistungen gemäß vereinbarter Servicepakete. 
b. Die Benutzerdokumentation wird in deutscher Sprache bereitgestellt. Die Dupp GmbH stellt die Benutzerdokumentation in elektronischer Form bereit. Eine Bereitstellung der Benutzerdokumentation in Papierform wird nicht geschuldet. 
c. Die individuelle Anpassung der Software und Beratungsleistungen werden von der Dupp GmbH nicht geschuldet. Die Leistungen der Dupp GmbH umfassen insbesondere auch nicht die Bereitstellung und Unterhaltung der Netzverbindung, sowie die auf Seiten des Kunden erforderliche Hardware und Software. Diese Voraussetzungen sind von dem Kunden auf eigene Kosten und Gefahr selbst zu beschaffen. 
d. Bei der Software der Dupp GmbH handelt es sich um eine Software, die von einem breiten Anwenderkreis genutzt wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte Softwarefunktionen oder die Aufrechterhaltung von aktuellen Softwarefunktionen. 

7. Pflichten des Kunden
a. Der Kunde stellt der Dupp GmbH alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen zur Verfügung. 
b. Er verpflichtet sich, seine Daten bei der Registrierung sowie die der Nutzer vollständig und ordnungsgemäß einzugeben. Bei Veränderung sind die Daten unverzüglich zu aktualisieren. 
c. Der Kunde hat zudem die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Dupp GmbH ihre Leistungen wie beauftragt erbringen kann. 
d. Der Kunde verpflichtet sich,  
    I.) entsprechende Hinweise zu befolgen, insbesondere Passwörter vor dem Zugriff Dritter zu schützen,  
    II.) regelmäßig aktualisierte Anti-Viren-Programme einzusetzen und seine Daten vor Übermittlung, mittels Stand der Technik entsprechende Anti-Viren Software, zu überprüfen,  
    III.) der Dupp GmbH unverzüglich erkennbare Störungen anzuzeigen und der Dupp GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung zu unterstützen, indem er auftretende Probleme genau beschreibt, die Dupp GmbH umfassend informiert, notwendige Daten zur Verfügung stellt und ihr die für die   Mängelbeseitigung angemessene Zeit gewährt, 
    IV.) die Software zweckentsprechend zu nutzen. 
e. Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, 
    I.) dass Dritten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Dupp GmbH die Nutzung des Zugangs zu gestatten, ausgenommen Mitarbeitern des Kunden, soweit die Nutzung für Zwecke des Kunden erforderlich ist,  
    II.) mittels des Zugangs die Funktion und/oder Integrität der Software, von technischen Einrichtungen, Programmen und/oder Daten Dritter und/oder der Dupp GmbH gegen deren Willen zu stören und/oder aufzuheben bzw. die Sicherheit zu beeinträchtigen. 
f. Ist der Kunde ein Berufsgeheimnisträger, verpflichtet er sich, Einwilligungen betroffener Personen einzuholen, soweit er dazu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. 
g. Kommt der Kunde den vorstehenden Pflichten nicht nach, können die dadurch entstandenen Kosten und/oder Aufwendungen dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn ihn ein Verschulden trifft. 
h. Der Kunde verpflichtet sich zu einer regelmäßigen Datensicherung, die er selbst in desk4 vornimmt. 
i. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Produkte informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von der Dupp GmbH beraten lassen oder diese selbst ausgeräumt.

8. Vertragsdauer
a. Der Vertrag tritt ab dem ersten Tag des Rechnungsmonats in Kraft und läuft für ein Jahr. Er verlängert sich automatisch stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr. Sie haben das Recht, den Vertrag jederzeit schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragszeitraums zu kündigen. 
b. Der Kunde kann jederzeit die einer Softwareanwendung zugeordnete Anzahl der Lizenzen erhöhen oder nach der Mindestlaufzeit verringern. Eine Erhöhung der Lizenzen wird sofort wirksam, wobei für die neuen Lizenzen eine Laufzeit rückwirkend zum ersten des Monats beginnt. Eine Verringerung hingegen wird zum Ablauf der Mindestlaufzeit wirksam, so dass der Kunde daher die Softwareanwendung, in der bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit bestehenden Anzahl nutzen kann. 
c. Die Mietdauer des Moduls ist unmittelbar mit der desk4 Warenwirtschafts- oder ERP-Lizenz gekoppelt. Der Vertrag für ein Modul tritt am ersten Tag des Rechnungsmonats in Kraft und verlängert sich automatisch und stillschweigend mit der Hauptlizenz. Sie haben das Recht, ein Modul auch einzeln zu kündigen. Die Kündigung des Moduls kann jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Hauptvertragslaufzeit erfolgen.
d. Wählt der Kunde eine weitere Softwareanwendung mit einer neuen Anzahl von Lizenzen aus, so wird die Änderung sofort wirksam mit der Folge, dass für die neue Softwareanwendung eine neue Laufzeit beginnt. 
e. Der Kunde kann jederzeit ein Upgrade des Softwarepakets durchführen. Ein Upgrade wird sofort wirksam, wobei eine neue Laufzeit beginnt. Ein Downgrade hingegen kann nicht durchgeführt werden. 
f. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon in Verzug gerät und das Entgelt auch nach Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist zahlt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. 
g. Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden durch die Dupp GmbH außerordentlich gekündigt, so verpflichtet sich der Kunde, der Dupp GmbH den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen. 
h. Kündigungen bedürfen der einschreibenden Schriftform. 
i. Die Dupp GmbH wird nach Beendigung des Vertrages sofort und unwiderruflich sämtliche Daten des Kunden löschen, insbesondere auch die der Nutzer sowie die von diesen eingegebenen und erfassten Daten. Davon unberührt bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Dupp GmbH von Rechnungen an den Kunden. Dem Kunden ist bewusst, dass eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht seiner Dokumente ausschließlich ihm unterliegt und der Dupp GmbH dieses durch die Löschung seiner Daten nicht möglich ist. Der Kunde hat innerhalb seiner Kündigungsfrist die Möglichkeit alle erforderlichen Dokumente zu erzeugen und zu sichern. Dieses ist mit seinem Steuerberater zu klären. Zur Wahrung der Aufbewahrungspflicht, kann der Kunde einen kostenpflichtigen Archivzugang erwerben. 
i. Für desk4 räumt die Dupp GmbH dem Kunden ein 30 Tage Rücktrittrecht ein, um die Software in aller Ruhe zu testen. Die 30-Tage-Frist beginnt mit Freischaltung von desk4. Grundsätzlich können beide Parteien innerhalb der 30-Tage-Frist ohne Nennung von Gründen vom Kauf zurücktreten. Anteilige oder bereits geleistete Dienstleistungen werden nicht gutgeschrieben.

9. Entgelt
a. Für die Leistungen der Dupp GmbH zahlt der Kunde das vereinbarte Entgelt in Euro. Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Das Entgelt versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. 
b. Sofern nicht anders vereinbart, werden Rechnungen im Sepa Lastschriftverfahren eingezogen und sind sofort fällig. 
c. Die Mietgebühr wird im Voraus (monatlich bzw. Jährlich) berechnet und per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.  
d. Die Rechnungen werden dem Kunden nur elektronisch übermittelt. 
e. Entgeltabrechnungen der Dupp GmbH gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Gründe widersprochen wird. Der Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Dupp GmbH wird den Kunden mit der Rechnung auf diese Folgen hinweisen. Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Zahlung des Entgelts anfallen, sind vom Kunden zu tragen. 
f. Bei Zahlungsverzug oder Rücklastschrift, ist die Dupp GmbH sofort zur Sperre des desk4 Zugangs berechtigt. Die Sperre erfolgt sofort, aber spätestens 2 Tage nach Zahlungsverzug. Nach Zahlungseingang wird die Sperre aufgehoben. 
h. Sollte die Zahlung nach 30 Tagen Verzug weiterhin ausstehen, wird der volle Betrag für das verbleibende Vertragsjahr fällig und gerichtlich eingefordert. 
i. Dem Kunden ist hiermit bekannt, dass jegliche Dienstleistungen, Druckvorlagen Erstellung, Im- und Exporte, API-Anbindung, Shop Anbindungen, Schulungen und weitere Leistungen mit einem aktuellen Stundensatz berechnet werden. (Stand 01.2024 159,00€ pro Stunde) 

10. Gewährleistung
a. Die Dupp GmbH gewährleistet, dass die Software den anerkannten Regeln der Technik entspricht sowie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung der Nutzungsmöglichkeit bleibt außer Betracht. 
b. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die auf eine Fehlbedienung durch den Kunden oder nicht ordnungsgemäße Umgebungsbedingungen auf Seiten des Kunden zurückzuführen ist. 
c. Im Falle von Rechtsmängeln informiert der Kunde die Dupp GmbH unverzüglich schriftlich über Forderungen Dritter und überlässt die Dupp GmbH die ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung und damit verbundene Handlungen, soweit für den Kunden zumutbar. Der Kunde gewährt der Dupp GmbH die erforderliche Unterstützung, Informationen und Vollmacht zur Durchführung der genannten Handlungen. 
d. Der Kunde verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Dupp GmbH keine Ansprüche im Hinblick auf Rechtsmängel anzuerkennen. 
e. Die Rechte nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

11. Haftung
a. Für sämtliche Schäden, die der Dupp GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt werden, haftet die Dupp GmbH unbegrenzt. 
b. Soweit die Dupp GmbH Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit anbietet, gilt für Vermögensschäden folgende Regelung: 
c. Für Vermögensschäden des Kunden, die von der Dupp GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen fahrlässig herbeigeführt werden, haftet die Dupp GmbH bis zu einer Jahresmiete von desk4 oder maximal für einen Betrag von 8.000 Euro, auch bei mehreren Schadensfällen. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung der Dupp GmbH auf 100.000 Euro jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. 
d. Im Übrigen haftet die Dupp GmbH für Schäden, die von der Dupp GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten grob fahrlässig herbeigeführt werden, unbegrenzt. Werden derartige Schäden von der Dupp GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten lediglich leicht fahrlässig verursacht, haftet die Dupp GmbH nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), wobei ihre Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt ist. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, wegen denen der Vertragsschluss gerade erfolgte und auf deren Einhaltung der jeweilige Vertragspartner gerade vertrauen durfte. 
e. Vorbehaltlich der Regelungen in der Ziffer 10.a und 10.b haftet die Dupp GmbH für Erfüllungsgehilfen, die nicht zu ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten zählen, nur, wenn diese vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) schuldhaft verletzen. In diesem Fall ist die Haftung der Dupp GmbH auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 
f.  Die verschuldensunabhängige Haftung der Dupp GmbH auf Schadensersatz nach § 536 a BGB (Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Ziffern 10.a bis 10.e bleiben unberührt. 
g. Im Übrigen ist die Haftung der Dupp GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. 
h. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 
i. Ihnen als Kunden ist bekannt, dass unser Zusatz Modul „Passwort“ für desk4, Ihre Passwortdaten nur einfach verschlüsselt. Eine doppelte Verschlüsselung kann aktiviert werden und ist immer sinnvoll. Zusätzliche Sicherheit können Sie über externe Verschlüsselungstools erreichen. 

12. Vorschriften
a. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Eingabe und dem Abruf von Daten und Informationen, gesetzliche und behördliche Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheberrechts und/oder anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. 
b. Die Dupp GmbH wird den Kunden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihr gegenüber geltend machen oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein dem Kunden zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. 
c. Der Kunde wird der Dupp GmbH von jeglicher Haftung, die auf einer von ihm begangenen Pflichtverletzung beruht, freistellen und die Dupp GmbH nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen. 
d. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Pflichtverletzung durch einen in der Verantwortung des Kunden stehenden Nutzer begangen wird. 
e. Beruht die der Dupp GmbH zur Last gelegte Rechtsverletzung darauf, dass vom Kunden oder auf Veranlassung des Kunden von der Dupp GmbH online zugänglich gemachte Daten und/oder sonstige Informationen Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann die Dupp GmbH vom Kunden verlangen, dass dieser etwaigen Schadensersatzbeträge und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung übernimmt, soweit der Dupp GmbH kein Mitverschulden zur Last fällt. 
f. Die vorstehenden Pflichten bestehen dann nicht, wenn der Kunde die entsprechende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. 
g. Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht vorliegt (z.B. ein Verstoß gegen Ziffer 7.d, 7.e, 8.h und/oder Ziffer 12.a) oder liegt ein solcher Verstoß bereits vor, ist die Dupp GmbH berechtigt, die Nutzungsmöglichkeit der Software teilweise oder vollständig ohne Ankündigung bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Nutzung durch den Kunden zu sperren. 
h. Die Berechtigung zur Sperre besteht auch dann, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. 
i. Zudem ist die Dupp GmbH zur Sperre berechtigt, wenn der Kunde mit einem nicht unwesentlichen Betrag in Zahlungsverzug ist, wobei ein Zahlungsverzug in Höhe eines Nettobetrags von mindestens 25 Euro als wesentlich angesehen wird. Die Sperre erfolgt unmittelbar nachdem der Kunde über die Sperre informiert worden ist. Nach Zahlungseingang wird die Sperre aufgehoben. 
j. Die Dupp GmbH ist berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Kundenkontos zu sperren. Der Kunde wird hierüber nach Möglichkeit im Voraus informiert. 
k. Im Falle einer Sperre bleibt der Kunde zur Fortzahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Sperre auf ein Verschulden der Dupp GmbH zurückzuführen ist.

13. Datensicherung
a. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Ein entsprechendes Tool wird in desk4 zur Verfügung gestellt. Auch bei einem gebuchten Backup-Service ist er von dieser Pflicht nicht befreit. Eine Datenwiederherstellung geht bei einem gebuchten Backup-Service zu Kosten der Firma Dupp. Andernfalls gehen Wiederherstellungen und Übermittelung der Datensicherung zu Lasten des Kunden.   
b. Für die Aufbewahrungspflicht nach GoBD kann währen der Kündigungsphase, die eigene desk4 Software als Archiv Version beauftragt werden. Gegen einen monatlichen Entgelt kann die Software als archivierte Version weiter zum Lesen genutzt werden. Das Anlegen von neuen Daten ist nicht möglich. 
c. Am Tag der Kündigung, wird der desk4 Zugang stillgelegt und die Software unwiderruflich gelöscht.

14. Vertraulichkeit
a. Die Dupp GmbH und der Kunde verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten oder noch zu erlangenden und als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen. Die Tatsache, dass zwischen den Vertragspartnern eine Geschäftsbeziehung besteht, ist keine vertrauliche Information. 
b. Die Verpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrages fort. 
c. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die dem Informationsempfänger nachweislich vor Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner bekannt oder zugänglich gemacht waren; dem Informationsempfänger nach Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner nachweislich auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekannt gegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen; infolge von Veröffentlichungen oder aus anderweitigem Grund Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisgabe wurden. 
d. Unbeschadet vorgenannter Bestimmungen ist jede Vertragspartei berechtigt, ihren gesetzlichen Auskunftspflichten auch hinsichtlich der ihr überlassenen Informationen nachzukommen.

15. Datenschutz
a. Die Dupp GmbH und der Kunde verpflichten sich, die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. 
b. Der Kunde ist für die Einholung der erforderlichen Zustimmungserklärungen seiner Vertragspartner selbst verantwortlich. Soweit der Kunde selbst oder mit Hilfe der Dupp GmbH personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, verpflichtet er sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und stellt im Falle eines Verstoßes die Dupp GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 
c. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet die Dupp GmbH Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten fließen. 
d. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich allein verantwortlich für die eingegebenen Daten. Die Dupp GmbH kontrolliert die eingegebenen Daten nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Eine solche Kontrolle obliegt allein dem Kunden.
e. Der Kunde ist als verantwortliche Stelle für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Betroffenenrechte sind daher gegenüber dem Kunden wahrzunehmen. Die  Dupp GmbH wird den Kunden bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen, sofern der Kunde die Dupp GmbH hierzu schriftlich auffordert und der Kunde der Dupp GmbH die durch die Unterstützung entstandenen Kosten erstattet.

16. Support
a. Während der Einführungsphase von einem (1) Monat, gewährt die Dupp GmbH während ihrer Geschäftszeiten einen kostenfreien Support über das integrierte Meldesystem für den Kunden. Die Bearbeitung der Anfragen kann bis zu vier Werktagen dauern und ist nur für den Support von Fehler innerhalb des Produkts für sie kostenfrei.. 
b. Nach der Einführungsphase, bei einer schnellen Sofort Hilfe, bei Fragen zur Bedienung, weiter Installation, Fernwartung bei Problemen und zusätzliche Schulung, ist ein Direkt-Support nur über die Telefonnummer 0900/7000253 (2,49€/Min) für Deutschland oder die  0900/545383 (3,64€/Min) für Österreich möglich.

17. Gerichtsstand
a. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b. Erfüllungsort ist der Sitz von Dupp GmbH.
c. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten und Verfahrensarten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich seiner Wirksamkeit, ist Dillenburg (Deutschland), auch dann, wenn der Kunde keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
d. Vertragssprachen sind Deutsch.

18. Referenzkunde
a. Dupp GmbH kann den Kunden gegenüber Dritten als „Referenzkunden“ benennen. Dupp GmbH ist berechtigt, Namen und Logo des Kunden auf die eigenen Internetseiten zum Zwecke der Referenzangabe aufzunehmen. Der Kunde ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen.

19. Schlichtungsklausel
a. Entstehen bei der Durchführung dieses Vertrages Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten über tatsächliche Umstände oder ändern sich die dem Vertrag zu Grunde gelegten Sachverhalte in wesentlichen tatsächlichen Punkten, so soll gem. §§ 317 ff. BGB ein für beide Parteien verbindliches Schiedsgutachten zur Entscheidung des streitigen Sachverhalts eingeholt werden.
b. Als Schiedsgutachter soll auf Antrag einer Partei oder beider Parteien von der IHK Dillenburg ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger benannt und sodann von den Parteien beauftragt werden. Im Falle der Verhinderung oder des Vorliegens von Ablehnungsgründen wegen Besorgnis der Befangenheit soll von der IHK ein Ersatzsachverständiger benannt werden.

20. Schlussbestimmungen
a. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
b. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt.
c. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformbedürfnisses.
d. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.5 können die Vertragspartner Rechte und Pflichten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
e. Als Werktage gelten alle Tage von Montag bis Freitag. Geschäftszeiten sind Montag-Donnerstag, 9.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Ausgenommen sind bundeseinheitliche Feiertage und Feiertage des Bundeslandes Hessen.