Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Dupp GmbH, Kühlhausstraße 1, 35708 Haiger.
Geschäftsführer: Andreas Dupp, Oliver Dupp und Markus Klees
1. Grundsätzliches
a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und
Warenlieferungen, sowie Online-Produkte/SaaS-Lösungen, Software (als Download,
CD-ROM, DVD), Schulungen, Workshop, Online-Trainings, etc. Die
rechtsgeschäftliche Durchführung (Auslieferung, Abrechnung etc.) erfolgt durch
die Dupp GmbH und ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Der
Vertragspartner erkennt durch die Erteilung eines Auftrages die nachstehenden
Bestimmungen an.
b. Die Dupp GmbH erbringt ihre Leistungen zur Nutzung von Software für den
Kunden über die Internetseiten der Dupp GmbH auf der Grundlage der jeweils
maßgeblichen Leistungs- und Produktbeschreibung, welche über die Internetseiten
www.sync4.de, www.desk4.de, www.dupp.de heruntergeladen oder bestellt werden
können und den folgenden Nutzungsbedingungen entspricht.
c. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen Sprachversion und anderen Versionen
dieser Bedingungen ist ausschließlich die deutsche Version maßgebend.
d. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die Dupp
GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
e. Die Dienstleistung, Warenlieferung und Software und deren Nutzung richtet
sich an Unternehmer und ist nicht für die Nutzung durch Verbraucher bestimmt.
f. Abweichende Regelungen und Nebenbestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung. Aus einem stillschweigenden Verzicht auf die
Beachtung der Schriftform in der Vergangenheit und zukünftig kann kein
grundsätzlicher Verzicht auf die Geltung der nachfolgenden Bestimmungen
hergeleitet werden.
g. Jegliche Dienstleistung der Dupp GmbH ist kostenpflichtig.
2. Bestellung und Vertragsschluss
a. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde einen verbindlichen Auftrag zum
Abschluss eines Vertrages ab. Bei elektronischen Bestellungen per Internet
bestätigen wir den Zugang von Bestellungen automatisch. Diese Zugangsbestätigung
stellt keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des
Angebots oder durch die Zusendung der Ware bzw. wenn mit der Ausführung der
Dienstleistung begonnen wurde, zustande.
b. Soweit verfügbar, wird die bestellte Ware oder Dienstleistung unverzüglich
ausgeliefert oder erbracht. Wir behalten uns vor, von der Ausführung einer
Bestellung abzusehen, wenn die Ware oder Dienstleistung nicht mehr vorrätig,
vergriffen oder verfügbar ist. In diesem Fall wird der Kunde über die
Nichtverfügbarkeit informiert. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich
vereinbart werden. Sofern die Bestellung per Internet erfolgt, ist der
voraussichtliche Liefertermin dem Bestellangebot zu entnehmen.
c. Software befinden sich bei Lieferung auf dem aktuellen Stand. Damit diese
aktuell bleiben, nimmt der Kunde entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung
automatisch und verpflichtend am Abonnement-/Update-Service bzw.
Aktualisierungs-Service teil. Umfang und Preis der jeweiligen Updates bzw.
Ergänzungslieferungen entsprechen den Angaben im Bestellangebot (Internet-Shop,
Produktkatalog etc.).
d. Der Kunde hat mitunter die Möglichkeit, auf Inhalte von Drittanbietern
zuzugreifen. Hierzu wird er eventuell auf Server dieser Drittanbieter
umgeleitet. Sollten für die Inhalte der Drittanbieter zusätzliche Kosten
entstehen, wird der Kunde durch entsprechende Hinweise hierauf hingewiesen.
3. Mitwirkungsverpflichtung bei Kundenprojekten
a. Bereitstellung von Informationen: Die Vertragspartner verpflichten sich, alle
relevanten Informationen, Daten und Dokumente nach Aufforderung der Dupp GmbH
unverzüglich und vollständig zur Verfügung zu stellen, um den Fortgang des
Projekts nicht zu behindern.
b. Teilnahme an Besprechungen: Die Vertragspartner verpflichten sich zur
regelmäßigen Teilnahme an Projektbesprechungen und Workshops (sofern Bestandteil
des Projekts oder kostenpflichtig gebucht), um sicherzustellen, dass alle
Beteiligten stets auf dem aktuellen Stand sind und etwaige Probleme zeitnah
erkannt und gelöst werden können.
c. Einhaltung von Terminen: Die Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung
aller vereinbarten Fristen und Meilensteine, um den Projektzeitplan nicht zu
gefährden.
d. Kommunikation und Zusammenarbeit: Die Vertragspartner verpflichten sich zu
offener und transparenter Kommunikation sowie zu kooperativem Verhalten, um ein
konstruktives Arbeitsklima zu fördern.
e. Ressourcenbereitstellung: Die Vertragspartner verpflichten sich, die
notwendigen personellen, finanziellen und materiellen Ressourcen
bereitzustellen, um die Projektziele zu erreichen.
f. Flexibilität und Anpassungsbereitschaft: Die Vertragspartner verpflichten
sich, auf Änderungen und neue Anforderungen flexibel zu reagieren und ihren
Beitrag entsprechend anzupassen.
g. Dem Vertragspartner ist bewusst, dass diese Mitwirkungsverpflichtung
essenziell für den Erfolg des Projekts ist. Dies dient der Vermeidung von
Missverständnissen und Verzögerungen sowie der Sicherstellung der Qualität der
Projektergebnisse.
4. Zugang zu Online-Produkten und SaaS-Lösungen
a. Die Nutzung von Online-Produkten und SaaS-Lösungen setzt zwingend eine
Registrierung voraus. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von
einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die
namentlich genannt werden muss. Wir können die Annahme von Registrierungen
ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. unrichtige Angaben
gemacht werden oder zu befürchten ist, dass der Kunde den Zahlungspflichten
voraussichtlich nicht nachkommen wird.
b. Der Zugang zu den Online-Produkten und SaaS-Lösungen erfolgt
passwortgeschützt über das Internet. Der Kunde ist verpflichtet, seine
Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte
zu schützen. Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln
beachtet werden (Länge, Komplexität des Passwortes). Änderungen des Passwortes
sind nur online innerhalb des Kundenkontos möglich. Der Kunde hat uns bei
Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen
Nutzung dieser Daten unverzüglich zu unterrichten. Im Übrigen sind wir
berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Kundenkonto bzw. zu den
Online-Produkten/SaaS-Lösungen zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu
vertretendem Missbrauch. Mitarbeiter sind nicht berechtigt, telefonisch oder
schriftlich Passwörter abzufragen.
5. Nutzungsrechte
a. Das Urheberrecht und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software
stehen ausschließlich der Dupp GmbH oder dem jeweiligen Urheber zu. Soweit die
Rechte Dritten zustehen, hat die Dupp GmbH entsprechende Verwertungsrechte.
b. Die Dupp GmbH räumt dem Kunden, sowie den von diesen angelegten Nutzern,
während der Laufzeit des Vertrages ein nicht ausschließliches Recht ein, mittels
des Internets oder lokal beim Kunden auf die Software zuzugreifen und sie auf
diese Weise zu nutzen. Das vorgenannte Nutzungsrecht gilt auch für sämtliche
Upgrades und Updates.
c. Dem Kunden ist es nicht gestattet, das eingeräumte Recht an Dritte zu
übertragen oder Dritten den Gebrauch der Software in sonstiger Weise zu
ermöglichen.
d. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich für eigene Zwecke zu
verwenden und keinen anderen als den angelegten Nutzern zugänglich zu machen.
Die Verwendung für Zwecke von verbundenen Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG
(Deutsches Aktiengesetz) bedarf der vorherigen Zustimmung von Dupp GmbH.
6. Zahlungsbedingungen
a. Als Zahlungsmethoden bieten wir derzeit die Bezahlung per Vorkasse,
Bankeinzug, Paypal, Kreditkarte und Rechnungskauf an. Soweit eine Zahlungsweise
per Bankeinzug gewählt wird, wenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren an. Wir
werden Sie vor der Durchführung einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren
mit angemessenem zeitlichem Vorlauf darüber informieren.
b. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Rechnungseingang
zur Zahlung fällig. Bei Bestellung per Lastschrift ist der Zahlbetrag sofort zur
Zahlung per Einzug fällig. Im Falle einer Rücklastschrift (z.B. mangels
erforderlicher Kontodeckung) ist der Kunde verpflichtet, die durch die
Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen.
c. Die Rechnungen werden dem Kunden elektronisch übermittelt oder in seinem
Kundenkonto bereitgestellt.
d. Die Lieferung erfolgt zu dem jeweils gültigen Nettopreis zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit,
die jeweiligen Preise für die Produkte auch bei bestehenden
Abonnement-/Update-Services jährlich in angemessener Weise anzupassen. Dieses
Preisanpassungsrecht gilt insbesondere auch bei nachweisbar eingetretenen
Erhöhungen von Produktions-, Versand- und Lohnkosten.
e. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht
aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.
Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet
wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kosten für unberechtigte
Rücklastschriften oder Zurückbehaltungen sind vom Kunden zu tragen.
f. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Die tatsächlichen
Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen. Gebühren und
sonstige Kosten, die mit der Zahlung des Entgelts anfallen, sind vom Kunden zu
tragen.
7. Lieferungen
a. Lieferungen und Leistungen erfolgen generell ab Lager Haiger. Transport und
Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Auf Wunsch des
Vertragspartners werden Liefergegenstände gegen Transportschäden auf seine
Kosten versichert.
b. Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet,
diese Teillieferungen abzunehmen und entsprechende Teilzahlungen zu leisten.
Sind bereits Teillieferungen erfolgt, so berührt die unter Ziffer 7.d.
angesprochene Verzugsregelung den Vertrag nur insoweit, als die Lieferung noch
nicht erfolgt ist.
c. Kommt der Vertragspartner mit der Abnahme von Liefergegenständen in Verzug
oder werden Liefergegenstände auf Wunsch des Vertragspartners eingelagert, so
geht die Gefahr des Untergangs oder Beschädigung der Liefergegenstände in diesem
Zeitpunkt auf den Vertragspartner über. Wir haften danach nur noch für Vorsatz.
Die Kosten der Lagerhaltung trägt der Vertragspartner.
d. Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Für die
Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch
höhere Gewalt oder Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht
wird. In diesen Fällen ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.
Wir sind hingegen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferverzug ist
der Kunde in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von
mindestens vier Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte
berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.
8. Allgemeine Pflichten des Kunden bei Softwarenutzung
a. Der Kunde stellt der Dupp GmbH alle zur Auftragserfüllung notwendigen
Informationen zur Verfügung.
b. Er verpflichtet sich, seine Daten bei der Registrierung sowie die der Nutzer
vollständig und ordnungsgemäß einzugeben. Bei Veränderung sind die Daten
unverzüglich zu aktualisieren.
c. Der Kunde hat zudem die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die
Dupp GmbH ihre Leistungen wie beauftragt erbringen kann.
d. Der Kunde verpflichtet sich,
a.) entsprechende Hinweise zu befolgen, insbesondere Passwörter vor dem Zugriff
Dritter zu schützen,
b.) regelmäßig aktualisierte Anti-Viren-Programme einzusetzen und seine Daten
vor Übermittlung, mittels Stand der Technik entsprechende Anti-Viren Software,
zu überprüfen,
c.) der Dupp GmbH unverzüglich erkennbare Störungen anzuzeigen und die Dupp GmbH
bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung zu unterstützen, indem er
auftretende Probleme genau beschreibt und notwendige Daten zur Verfügung
stellt.
e. Der Kunde verpflichtet sich weiter, es zu unterlassen,
a.) Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Dupp GmbH die Nutzung des
Zugangs zu gestatten, ausgenommen Mitarbeitern des Kunden, soweit die Nutzung
für Zwecke des Kunden erforderlich ist,
b.) mittels des Zugangs die Funktion und/oder Integrität der Software, von
technischen Einrichtungen, Programmen und/oder Daten Dritter und/oder der Dupp
GmbH gegen deren Willen zu stören und/oder aufzuheben bzw. die Sicherheit zu
beeinträchtigen.
f. Ist der Kunde ein Berufsgeheimnisträger, verpflichtet er sich, Einwilligungen
betroffener Personen einzuholen, soweit er dazu gesetzlich oder vertraglich
verpflichtet ist.
g. Kommt der Kunde den vorstehenden Pflichten nicht nach, können die dadurch
entstandenen Kosten und/oder Aufwendungen dem Kunden in Rechnung gestellt
werden, wenn ihn ein Verschulden trifft.
9. Gewährleistung und Haftung
a. Die Dienstleistungen und Softwarelieferung werden regelmäßig mit der zu
erwartenden Sorgfalt erstellt, überarbeitet und aktualisiert. Durch geänderte
Gesetzeslage oder geänderter Rechtsprechung können Anpassungen vorgenommen
werden. Reklamationen sind unverzüglich als Brief oder E-Mail gegenüber der Dupp
GmbH anzuzeigen.
b. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist es möglich, Nachbesserung
oder Ersatzlieferung zu verlangen. Soweit eine Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nicht möglich ist, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl
vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) zu verlangen.
c. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung, sind
ausgeschlossen.
d. Die Dupp GmbH haftet nur, soweit Ihr ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten zur Last fällt. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden
haftet die Dupp GmbH und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei
Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Vorstehende
Haftungsbegrenzung gilt auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen,
Mitarbeiter, Beauftragte und/oder gesetzlichen Vertreter der Dupp GmbH. Die
verschuldensunabhängige Haftung von Dupp GmbH auf Schadensersatz nach § 536 a
BGB (Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch) für bei Vertragsschluss vorhandene
Mängel wird ausgeschlossen
e. Die Dupp GmbH haftet nicht für Störungen und Ausfälle, die außerhalb des
Einflussbereiches, insbesondere außerhalb des physikalischen Netzes und der
Datenbanken, bzw. Server von der Dupp GmbH liegen, es sei denn, diese Ausfälle
sind dort durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Dupp GmbH
verursacht worden.
f. Die Dupp GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder sonstige unmittelbare oder
mittelbare Schäden.
g. Die Dupp GmbH haftet nicht für Fehler des verwendeten Grundsystems dritter
welche zum Einsatz kommen können.
h. Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den
Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.
i. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Körper,
Leben und Gesundheit. Die Haftung der Dupp GmbH wegen zugesicherter
Eigenschaften, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, z.B. nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
j. Der Kunde ist, zur Sicherung seines Systems, verpflichtet, Daten in
anwendungsadäquaten Intervallen zu sichern. Im Falle eines zu vertretenden
Datenverlustes wird nur für den üblicherweise erforderlichen Aufwand zur
Wiederherstellung gehaftet. Für Verluste von Gewinnen während der Ausfallzeit
und Wiederherstellung haftet die Dupp GmbH nicht.
k. Die Dupp GmbH bemüht sich die Nutzung der Online-Produkte dauerhaft zu
ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht
garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Zugriff zeitweise beschränkt sein. H
bemüht sich die Nutzung der Online-Produkten permanent (365 Tage, 24h) zu
ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht
garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Zugriff zeitweise beschränkt sein.
10. Gewährleistung bei Software anderer Hersteller
Bei der Lieferung von Software (Betriebsprogrammen, Anwenderprogrammen und
anderer zum Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen geeigneten Programmen) wird
die Dupp GmbH nur als Vermittler (Agent) zwischen unserem Abnehmer und dem
Hersteller bzw. Lieferanten von Software tätig. Dieses gilt auch, wenn die
Auslieferung an den Abnehmer auf unsere Rechnung erfolgt. Insofern sind wir von
unserem Lieferanten ermächtigt, den Kaufpreis einschließlich der uns zustehenden
Provision im eigenen Namen und für eigene Rechnung geltend zu machen.
Vertragliche Beziehungen entstehen insofern nur zwischen unserem Abnehmer und
dem Lieferanten bzw. Hersteller der Software. An diesen hat sich der Abnehmer
bei Mängeln grundsätzlich zu halten. Wir sind jedoch stets zur Vermittlung und
zur Mithilfe bei der Beseitigung von Problemen bereit und setzen unser
Fachwissen zum Wohle unserer Kunden ein.
11. Gewährleistung bei Internet und Domains
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Dupp im Verhältnis
zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich
als Vermittler tätig. Dupp hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Dupp
übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains
überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter
sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Vertrag wird, falls nichts Anderes
vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Eine
Rückerstattung von bereits bezahlten Gebühren ist nicht möglich, auch wenn
Domains und Internetauftritte frühzeitig gekündigt oder durch einen Domainumzug
sich nicht mehr in unserer Dienstleistung befindet.
12. Gewährleistung für die Firmen App
Dem Kunden ist bewusst, dass die App-Software als Anwendung für ein Apple iOS
Smartphone/Tablet oder einem Android Smartphone/Tablet ausgelegt ist. Für die
Funktion der App-Anwendung können nur Systeme in der freigegebenen Version
eingesetzt werden. Die App unterstützt nur Systeme im Standard und mit einer
funktionsfähigen Mobile-Template-Erweiterung oder responsivem Design.
Anpassungen in Shop/CMS bedürfen einer schriftlichen Nachfrage und sind mit
zusätzlichen Anpassungskosten verbunden oder werden nicht unterstütz. Des
Weiteren spielen Komponenten, wie Betriebssystem, PHP-System des Providers sowie
Softwarestand der Shop/CMS-Lösung für die Funktion der App eine elementare
Rolle. Somit ist nicht gewährleistet, dass alle beschriebenen Funktionen jetzt
oder in Zukunft in jeder Umgebung einwandfrei und in vollem Umfang funktionieren
müssen. Sollte einer der Softwarekomponenten angepasst oder geändert werden,
besteht die Möglichkeit, dass eine weiterführende Softwarefunktion nicht möglich
ist. Die Freigabe, Aktivierung, Deaktivierung sowie Löschung der Apps im
jeweiligen App-Store obliegt dem Storebetreiber.
13. Gewährleistung für die sync4 Middleware Schnittstelle
Dem Kunden ist bewusst, dass die Software sync4 als Middleware zwischen einer
Warenwirtschaft bzw. einem ERP und einem Shopsystem nur in der freigegebenen
Kombination eingesetzt wird und der Kunde, sowohl Shop- und
Warenwirtschaft-System immer auf einem aktuellen Softwarestand halten muss.
Warenwirtschaft und Shopsystem werden ausschließlich nur im Standard unterstützt
und nur für den Shop relevante Artikeldaten nach sync4 Vorgabe übertragen.
Anpassungen in Shop und Warenwirtschaft bedürfen einer schriftlichen Nachfrage
und sind mit zusätzlichen Anpassungskosten verbunden. Des Weiteren spielen
Komponenten, wie Betriebssystem, Softwarestand der Warenwirtschaft,
Internet-Provider, PHP-System des Providers sowie Softwarestand der Shop-Lösung
für die Funktion von sync4 eine elementare Rolle. Somit ist nicht gewährleistet,
dass alle beschriebenen Funktionen jetzt oder in Zukunft in jeder Umgebung
einwandfrei und in vollem Umfang funktionieren müssen. Nach jeder Übertragung
sind alle Artikeldetail und Preise im Shop zu prüfen. Sollte einer der
Softwarekomponenten angepasst oder geändert werden, besteht die Möglichkeit,
dass eine weitere Softwarepflege nicht möglich ist. Dem Kunden ist bewusst, dass
die sync4 Middleware nur mit einem aktuellen Softwarepflegevertrag lauffähig
ist. Des Weiteren wird vom Kunden verlangt, dass Aktualisierungen und
Neuinstallationen von sync4 in einer Testumgebung vor dem Live-Einsatz zu prüfen
ist. Freigabedetails sind aktuell unter www.sync4.de/voraussetzungen
nachzulesen.
14. Gewährleistung für die SAAS Lösung und Warenwirtschaft desk4
Die Dupp GmbH gewährleistet, dass die desk4 Software den anerkannten Regeln der
Technik entspricht sowie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch
aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung der Nutzungsmöglichkeit
bleibt außer Betracht. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für eine
Funktionsbeeinträchtigung der Software, die auf eine Fehlbedienung durch den
Kunden oder nicht ordnungsgemäße Umgebungsbedingungen auf Seiten des Kunden
zurückzuführen ist. Zugesicherte Funktionen sind anhand der Funktionsübersicht
auf www.desk4.de nachzulesen.
15. Vertragsdauer
a. Alle Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Wird ein Vertrag
nicht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen gekündigt, verlängert er sich
um jeweils weitere 12 Monate.
b. Beide Vertragspartner sind berechtigt, den jeweiligen Vertrag mit einer Frist
von 3 Monaten zu kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit.
c. Der Kunde kann jederzeit die einer Softwareanwendung zugeordnete Anzahl der
Lizenzen erhöhen oder verringern. Eine Erhöhung der Lizenzen wird sofort
wirksam, wobei für die neuen Lizenzen eine Laufzeit rückwirkend zum ersten des
Monats beginnt. Eine Verringerung hingegen wird zum Ablauf der Mindestlaufzeit
wirksam, so dass der Kunde daher die Softwareanwendung, in der bis zum Ablauf
der Mindestlaufzeit bestehenden Anzahl nutzen kann.
e. Wählt der Kunde eine weitere Softwareanwendung mit einer neuen Anzahl von
Lizenzen aus, so wird die Änderung sofort wirksam mit der Folge, dass für die
neue Softwareanwendung eine neue Laufzeit beginnt.
f. Der Kunde kann jederzeit ein Upgrade des Softwarepakets durchführen. Ein
Upgrade wird sofort wirksam, wobei eine neue Laufzeit beginnt. Ein Downgrade
hingegen kann nicht durchgeführt werden.
g. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine
Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder
Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn
der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon in
Verzug gerät und das Entgelt auch nach Mahnung nicht innerhalb angemessener
Frist zahlt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren eröffnet
worden ist.
h. Bei einer SaaS oder Internetlösung wird die Nutzung 15 Tage nach
Rechnungsstellung automatisch entzogen und vorläufig stillgelegt, wenn kein
Zahlungseingang vorliegt. Findet eine Zahlung bis zum letzten Tag des Monats der
Rechnungsstellung nicht statt, können wir von einer Stilllegung der SaaS oder
Internetlösung für den Kunden ausgehen. Alle Daten werden nach weiteren 14 Tagen
unwiderruflich gelöscht.
i. Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des
Kunden durch die Dupp GmbH außerordentlich gekündigt, so verpflichtet sich der
Kunde, der Dupp GmbH den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden
Schaden zu ersetzen.
j. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag kann auch – ohne Einhaltung
der Schriftform – über das Kundenkonto gekündigt werden, soweit diese
Möglichkeit besteht.
k. Die Dupp GmbH wird 14 Tage nach Beendigung des Vertrages sämtliche Daten des
Kunden löschen, insbesondere auch die der Nutzer sowie die von diesen
eingegebenen Daten. Davon unberührt bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten
der Dupp GmbH. Dem Kunden ist bewusst, dass eine gesetzliche
Aufbewahrungspflicht seiner Dokumente ihm unterliegt und der Dupp GmbH dieses
durch die Löschung seiner Daten nicht möglich ist. Der Kunde hat innerhalb der
14 Tage die Möglichkeit alle erforderlichen Dokumente zu sichern.
16. Eigentumsvorbehalt
Das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher
Zahlungsverpflichtungen bleibt vorbehalten. Bei Lieferungen/Leistungen an
Weiterverkäufer ist dieser zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang
berechtigt. Er ist grundsätzlich ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Der
Weiterverkäufer tritt sicherheitshalber alle Forderungen gegen seine Abnehmer in
Höhe des Rechnungswertes der Ware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). sync4®
und desk4® sind eingetragene Warenzeichen der Dupp OHG.
17. Datenschutz
Persönliche Daten, die Sie uns per Telefon, E-Mail oder über die Website
zukommen lassen, etwa durch Informationsanfragen oder Bestellungen, werden
vertraulich behandelt. Mit dem Absenden dieser Angaben erklären Sie sich damit
einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes in unserer EDV erfasst werden. Durch Anerkennen der
AGB ist es uns erlaubt, Ihnen unsere Produktinformationen in Papier und
elektronischer Form, bis auf Widerruf, zukommen zu lassen. Es ist uns gestattet,
Ihre Firma bei einer direkten Geschäftsbeziehung, als Referenz auf unseren
Internetseiten zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung, können sie jederzeit
widerrufen.
18. Schlichtungsklausel
Entstehen bei der Durchführung dieses Vertrages Unklarheiten oder
Meinungsverschiedenheiten über tatsächliche Umstände oder ändern sich die dem
Vertrag zu Grunde gelegten Sachverhalte in wesentlichen tatsächlichen Punkten,
so soll gem. §§ 317 ff. BGB ein für beide Parteien verbindliches
Schiedsgutachten zur Entscheidung des streitigen Sachverhalts eingeholt werden.
Als Schiedsgutachter soll auf Antrag einer Partei oder beider Parteien von der
IHK Dillenburg ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
benannt und sodann von den Parteien beauftragt werden. Im Falle der Verhinderung
oder des Vorliegens von Ablehnungsgründen wegen Besorgnis der Befangenheit soll
von der IHK ein Ersatzsachverständiger benannt werden.
19. Salvatorische Klausel
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Bitte beachten Sie auch die erweiterten AGB und Software Vereinbarungen und
Aktualitätsserviceverträge für 42 Software, desk4, sync4 und weitere. Diese
finden Sie im Bereich der oben genannten Internetseiten
19. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Haiger. Gerichtsstand ist
Dillenburg.
Handelsregister Amtsgericht Wetzlar GMBH HRB 3448